Die Rechtsgrundlage für einen privat finanzierten Straßenbau ist jedoch nicht eindeutig geregelt. Ein vollständig privatfinanzierter Straßenausbau ist mit dem öffentlich-rechtlichen Verständnis der Wahrnehmung der Aufgabe der Straßenbaulast nicht vereinbar, siehe auch:
Es bleibt auch die Frage offen einer eventuellen Rückzahlung der Beiträge, falls sich die Gesetzeslage ändert. Beim privat finanzierten Straßenbau ist dies ein privatrechtlicher Vertrag mit einem Bauunternehmer, eine Rückzahlung durch die Stadt ist dann nicht möglich.
Da die erste Baumreihe der Seestraße der Stadt Königs Wusterhausen gehört und nicht der Forst, ist die Frage warum sich die Stadt nicht mit wenigstens 10% am Straßenausbau beteiligt.
Weiter Probleme können mit den in der Straße verlegten Versorgungsleitungen auftreten. Gasleitungen müssen wenigstens 60 cm tief verlegt sein. Ansonsten kann nicht der entsprechende Unterbau der Straße eingebracht werden. Im Dostweg soll es da Probleme geben. Wer trägt dann die Kosten für die Umverlegung?