Auf der Website der Stadt Königs Wusterhausen sind zum Strassenausbau der Anliegerstraßen folgende Informationen veröffentlicht:
Die Verwaltungsvorschrift ist leider nicht aktuell, die Baukosten liegen heute wesentlich höher und dies wurde nicht korrigiert. In der letzten Ausgabe 12/2022 der Beilage im KW-Kurier "Rathaus Aktuell" sind auf Seite 116 zwei Straßen für den privat finanzierten Straßenbau beschrieben mit Straßenlänge und Kosten.
- Am Waldrand (Zeesen) 1025 €/m Straße
- Heinrich-Heine-Straße (Kablow) 695 €/m Straße
Entsprechend der Liegenschaftskarte für die Seestraße habe ich eine Grundstücksfläche der Anlieger von ca. 82.000m² ausgerechnet. Damit ergibt sich pro m² Grundstücksfläche bei einer angenommenen Bausumme von 1.000 € pro Meter Sraße und einer Straßenlänge von 1.200 m eine Summe von ca 14,63 €/m².
Das Problem beim kommunalen Straßenausbau ist die Beauftragung eines Planungsbüros. Da gibt es eigentlich nichts zu planen, da fast alle Straßen in gleicher Bauweise ausgebaut werden. Das Planungsbüro wird allerdings nach errechneten Baukosten bezahlt, also setzt man diese möglichst hoch an. Welche Baufirma sollte danach diese Kosten unterbieten?
Verfahren kommunaler Straßenausbau
Im Januar 2023 gab es ein Beschluss des Bauausschusses in KW zum Verfahren kommunaler Straßenausbau (Entwurf). Die MAZ hat darüber am 23.01.2023 berichtet. Der Vorschlag wurde bei der Sitzung des Hauptausschusses am 06.02.2023 mit 6 zu 5 Stimmen angenommen. Am 20.02.2023 Tagte die SVV in KW und dort wurde ein völlig geänderter Vorschlag zum Verfahren kommunaler Straßenausbau zur Abstimmung gestellt und mit 24 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. In der MAZ vom 23.02.2023 gab es dazu einen Artikel "Sandstraßenausbau auf Eis gelegt". In den Haushaltsjahren 2024 und 2025 werden keine neuen Planungskosten für die erstmalige Erschießung von Anliegerstraßen eingeplant. Der Punkt 3 gilt für die Seestraße:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, bis zum 4. Quartal 2023 eine Entlastungsregelung für erstmalig zu erschließende Sandstraßen, die nur einseitig bebaut sind, zu entwerfen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Da die Unterhaltung der nicht befestigten Straßen der Stadt jedes Jahr Geld kostet, soll dies auf die Anlieger umgelegt werden:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, bis zum 4. Quartal 2023 eine „Unterhaltungskostensatzung“ für den Unterhalt von noch nicht erschlossenen Anliegerstraßen zu entwerfen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Am 03.05.2023 wurde im Rathaus Aktuell Nr. 3 und am 05.07.2023 im Rathaus Aktuell Nr. 5 ein korrigierter Plan für den Sandstaßenausbau der Stadt KW von 2017 bis 2027 veröffentlicht. Hier ist der Ausbau der Seestraße für das Jahr 2026/27 geplant. Außerdem prüft die Stadt Entlastungen für Eigentümer, die an einer einseitig bebauten Staße wohnen.