Die Seestraße liegt gem. Kartenanwendung des LfU innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Teupitz- Köriser Seengebietes, welches auf der gegenüberliegenden Seite ca. zur Hälfte in den Biotopflächen „eutrophe bis polytrophe Seen“ sowie „Großseggen-Schwarzerlenwald“ im Bereich des Zeesener Sees liegt.

Direkt an der Straße stehen große alte Bäume, die mehr als 80 Jahre alt sind, sowie vor mehreren Jahren neu gepflanzte Straßenbäume der Stadt KW. Diese Bäume sind auch durch die Stadt gekennzeichnet und erfasst worden. Die nummerische Bezeichnung geht von 502288 bis 502420, also 132 Bäume, davon sind ca. 40 Bäume älter als 20 Jahre. Als Beispiel sei hier gezeigt der Baum mit der Nummer 502319, ein Ahornbaum, der einen Stammumfang von 3m hat (rechts im Bild). Auch auf den Grundstücken stehen viele alte Bäume, oft direkt am Zaun, wie die Eiche und die Linde (links im Bild).

In der Baumschutzsatzung Königs Wusterhausen steht auf Seite 3 unter §4 Verbotene Handlungen:

"Der Wurzelbereich umfasst dabei die Bodenfläche unter der Baumkrone zuzüglich 1,5 m, bei Säulenbäumen zuzüglich 5,0 m nach allen Seiten. Als wesentliche Veränderung des Aufbaus von Bäumen gilt auch der Kronenschnitt zur Herstellung von Kopfbäumen und die Kronenkappung.
(2) Verbotene Veränderungen des Wurzelbereiches i. S. d. Abs. 1 sind insbesondere:
1. Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen oder Verdichtungen im geschützten Wurzelbereich nach Abs. 1;
2. die mehr als 30 %ige Befestigung des durch die Kronentraufe begrenzten Wurzelbereiches mit einer wasserundurchlässigen Decke"

Baumaßnamen müssen entspreched der DIN Normen ausgeführt werden. Hier regelt die DIN 18920, die RAS-LP4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen) und die ZTV-Baumpflege den Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. Voraussetzung für einen wirksamen Baumschutz ist die Berücksichtigung der Bäume bereits vor Beginn der Baumaßnahme. Notwendig ist hierfür eine korrekte Einmessung des Baum-Standortes sowie die Darstellung der tatsächlichen Kronen-Ausdehnung. Zugleich sollte auch geprüft werden, ob die zu schützenden Bäume erhaltenswürdig und erhaltensfähig sind.

In der DIN ab Punkt 4.9 Schutz des Wurzelbereiches gegen Bodenabtrag und auch in der RAS-LP4 auf Seite 6 Punkt 01 Schutz von Bäumen und Sträuchern, sind Abstände und Maßnahmen festgelegt:

Gräben, Mulden und Baugruben dürfen im Wurzelbereich nicht hergestellt werden. Ist dies im Einzelfall nicht zu vermeiden, darf die Herstellung nur in Handarbeit oder Absaugtechnik erfolgen. Der Mindestabstand vom Stammfuß soll das Vierfache des Stammumfanges in 1,00 m Höhe betragen, mindestens jedoch 2,50 m. Beim Verlegen von Leitungen soll der Wurzelbereich möglichst unterfahren werden.

Bei einem Duchmesser des Baumes von 1 m ist also ein Abstand von 4 m einzuhalten. Dann bleiben bei einem Abstand des Baumes zur Grundstücksgrenze von 6,5 m nur noch 2,5 m übrig.

Dem zu Folge ist hier ein Staßenbau gar nicht möglich!

 

Wer kann ein Umweltgutachten beauftragen?

Umweltgutachten sind Bestandteil der Planung und daher ist in erster Linie der Bauträger, hier die Stadt Königs Wusterhausen für die Erstellung eines solchens verantwortlich. Werden doch an Hand dessen die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Auswirkungen des Eingriffs (Straßenbau) auf Umwelt & Natur ermittelt. Erst wenn dieses ungenügend ist, bspw. Fehler, oder Untersuchungsdefizite aufweist, ist es gut und ratsam, ein Gegengutachten zu fordern, bzw. selbst zu beauftragen. Dieses können die Anwohner, und somit unmittelbar Betroffene, selbständig tun.

Seestr08

Ist dort eine Pflasterung überhaut sinnvoll und mit dem Naturschutz zu vereinbaren? Es werden beim Bau Wurzeln der Bäume an der Seestraße beschädigt, die in unserer trockenen Gegend für die Bäume dringend benötigt werden!