Die grundsätzliche Frage, ob die Seestraße schon einmal ausgebaut war beruht auch auf die Gesetzgebungen des 20. Jahrhunderts.

Ein Ausbau und Pflasterung nach heutigen Gesetzen und Verodnungen muss so nicht vorhanden gewesen sein.

Die Basis zum damaligen Ausbau von Straßen war das Preußische Fluchtlinengesetz von 1875: