Pflasterkasse
Viele Gemeinden stellen den Anliegern beim Ausbau pauschal bis zu 90% der Kosten als „Beiträge zur erstmaligen Erschließung“ in Rechnung. Auch wenn die Straße seit Jahrzehnten bebaut ist und bekannt ist, dass die Straße zu DDR-Zeiten oder zwischen 1919 und 1946 per Pflasterkasse hergerichtet wurde. Tatsächlich muss laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes jedoch die Gemeinde prüfen und nachweisen, dass noch keine offizielle Erschließung stattfand. Und nicht die einzelnen Anwohner, die kaum Zugang zu Akten und Archiven haben. Und gab es bereits eine Erschließung, handelt es sich nicht um eine „Erstmalige Erschließung“, sondern den Ausbau einer vorhandenen Straße. Was inzwischen beitragsfrei ist.
In den 20er und 30er Jahren gab es in vielen Gemeinden in Deutschlang "Pflasterkassen" Die Anwohner waren darin verpflichtet in diese Kasse regelmäßig einzuzahlen, damit später die Straße ausgebaut werden konnte. In vielen alten Grundbüchern finden sich deshalb Eintragungen für die Pflasterkasse.
Im Jahr 2014 stellten die Grünen in Brandenburg eine kleine Anfrage zur Pflasterkasse:
In der Frage 6 wird nach einem Umrechnugskurs für die Beiträge in der Pflasterkasse gefragt. Die Antwort des Ministers ist völliger Unsinn, da dort nicht die damaligen Baupreise berücksichtigt wurden. Ich habe ein Schreiben aus dem Jahr 1935 für eine Anliegerstraße in Berlin-Mahlsdorf in der die Baupreise aufgeführt sind. Danach ergibt sich für einen damaligen Baupreis von 55 RM je Meter Straße und einem heutigen Baupreis von 1.000 € ein Umrechnungsfaktor von dem 20 fachen in Euro. Wenn also in die Pflasterkasse 1.000 RM eingezahlt wurde, dann sind das heute 20.000 € wert! Die Straße wurde auch tatsächlich mit einer Betonpflasterung und Bordsteinen ausgebaut und ist bis heute so erhalten.